Unsere Angaben beruhen auf den Angaben des Objektsveräußerers (Verkäufers). Abweichungen von den vorgegebenen objektbezogenen Daten sind möglich und beeinträchtigen die Provisionsansprüche nicht, wenn die wirtschaftliche Identität des angebotenen Objekts bewahrt bleibt.
Der Provisionsanspruch entfällt bei Nichtausführung eines Vertrages oder Vorvertrages aus jedwelchem Rechtsgrund (Nichterfüllung, Wandlung, Anfechtung, Rücktritt, Aufhebung u.ä.), noch bei Nichteintritt von aufschiebenden oder Eintritt von auflösenden Bedingungen. Der Provisionsanspruch entfällt auch nicht, wenn der Auftraggeber von einer rechtsverbindlichen Erklärung, z.B. Ankaufserklärung, zurücktritt, oder das Objekt zu anderen Bedingungen - auch in der Zwangsversteigerung - erwirbt.
Spätere Nachweise durch dritte Personen ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises - Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch durch Bevollmächtigte des Interessenten, löst Provisionspflicht aus.
Kommt mit dem Empfänger ein anderes Geschäft (z.B. Kauf, Miete oder Pacht) zustande, so ist hierfür die ortsübliche Provision zu zahlen. Der Erwerb des Objekts im Wege des Erbbaurechts oder Erbpacht usw. steht einem Verkauf gleich.
Auch bei künftigen Objektnachweisen oder Vermittlungen gelten diese Geschäftsbedingungen. Der Interessent ist jederzeit berechtigt, diesen Maklervertrag zu kündigen - Tätigwerden für den anderen Teil ist gestattet.
Wurde der Nachweis der Abschlußgelegenheit bereits durch Dritte
erbracht, hat uns der Interessent dies unverzüglich schriftlich
mitzuteilen, anderenfalls wir als ursächlich wirkender Makler gelten.
Andere Vereinbarungen müssen uns schriftlich bestätigt sein.
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Berlin.
Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Gerichtsstand
gegenüber Kaufleuten und Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ist
Berlin.
Bei Immobilienverkäufen jeder Art
6% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes
im Direktangebot angegeben oder schriftlich vereinbart ist.
Bei Vermittlung von Gewerbeobjekten
3 Monatskaltmieten (Pacht) sowie 5% der zum Abschluß weiterhin
erforderlichen Gesamtmittel (Abstand, Kaufpreis, Baukostenzuschuß
u.a.) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Weitergehende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirsamkeit der Schriftform.